Die besten Wünsche für Ihre Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett.
Auf den folgenden Seiten möchten wir Sie über die Leistungen, die Sie bei einer Hebamme in Anspruch nehmen können, informieren.
Hebammen bieten Ihnen eine ganzheitlich kompetente Beratung, von Beginn der Schwangerschaft bis etwa zum Ende des ersten Lebensjahrs Ihres Neugeborenen.
siehe Hebammenleistungen
Auch bei glücklosen Geburten, sogenannten Sternenkindern steht Ihnen Hebammenhilfe zu.
Die Leistungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Bei privaten Kassen sollten Sie vorher nachfragen, ob die Hebammenleistungen vom Vertrag nach § 134a SGB V gemäß Anlage 1.1, § 3 Abs. 1 übernommen werden. Hier erfolgt eine Rechnungsstellung.
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